Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)

Verkaufs-, Lieferungs-, Zahlungs-und Garantiebedingungen

 

1. Geltungsbereich
Die Vertragsbeziehungen zwischen der Fritz Paulmichl GmbH (im folgenden „PAULMICHL“ bezeichnet) und dem Auftraggeber regeln sich ausschließlich nach den nachstehenden Bedingungen, die in jedem Fall Vorrang vor etwaigen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben. Sämtliche Vereinbarungen, die von dem gedruckten oder geschriebenen Vertragstext abweichen, bedürfen der Schriftform. Sonstige Abweichungen und Ergänzungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese schriftlich von PAULMICHL bestätigt werden.

Die Geschäftsbedingungen gelten für alle vom Auftraggeber bei uns bestellten Lieferungen und Leistungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle Zusatz-und Folgeaufträge, Vertragsergänzungen und Vertragsänderungen, ohne dass im Einzelfall darauf verwiesen werden muss.

 

2. Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Prospekte oder die unserem Angebot oder der Auftragsbestätigung beigefügten technischen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Konstruktionsvorschläge usw. sind nur annähernd maßgebend, soweit einzelne Angaben nicht ausdrücklich zugesichert oder als verbindlich bezeichnet sind. Technische Verbesserungen in der Konstruktion oder Fertigungsmethode bleiben vorbehalten. Nutzungsrechte und Eigentum an Angebotsunterlagen (zum Beispiel Kostenvoranschläge, Zeichnungen usw.) verbleiben bei uns, sofern deren Erstellung vom Auftraggeber nicht gesondert zu vergüten und diese Vergütung geleistet ist. Angebotsunterlagen dürfen ohne unsere Genehmigung weder weitergegeben, veröffentlicht oder vervielfältigt werden noch dürfen sie für einen anderen als für den vereinbarten Zweck genutzt werden. Nimmt der Auftraggeber das Angebot nicht an, so sind die uns gehörenden Angebotsunterlagen auf Verlangen unverzüglich und vollständig zurückzugeben.

 

3. Auftragserteilung
Der durch den Käufer erteilte Auftrag ist rechtsgültig und kann vom Käufer nicht mehr rückgängig gemacht werden. Alle eingehenden Aufträge, ob mündlich oder schriftlich werden von uns bestätigt. Auch bei einer evtl. Unterlassung der Auftragsbestätigung gilt der Auftrag in der vorgeschriebenen Form als angenommen, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung eine Absage durch die Lieferfirma erfolgt. Mündliche Abmachungen sind für uns als Lieferer unverbindlich.

 

4. Preise
Angegebene Preise sind netto und gelten für die Lieferung unverpackter Ware ab Werk inLeutkirch/Gebrazhofen bzw. ab Lager unserer Werksvertretungen. Der Transport wird als zusätzliche Leistung
gesondert berechnet. Etwaige erforderliche Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen. Ändert sich zwischen Vertragsschluss und Lieferung der gesetzliche Mehrwerststeuersatz, so ist der Nettopreis zuzüglich des im Zeitpunkt der Lieferung gültigen Mehrwertsteuersatzes zu bezahlen. Liegt zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin eine Frist von mehr als acht Wochen, so ist vom Käufer für die Ware der von uns festgesetzte, zum Zeitpunkt der Lieferung allgemein gültige Listenpreis zu bezahlen.

 

5. Fälligkeit und Zahlungsbedingungen / -verzug
Grundsätzlich gelten die Zahlungsbedingungen, die im jeweiligen Auftrag durch PAULMICHL angegeben sind. Sind keine gesonderten Zahlungsbedingungen angegeben gilt, dass Rechnungsbeträge spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig sind. Geht der Rechnungsbetrag bei uns nicht spätestens 40 Tage nach Zugang der Rechnung ein, tritt, soweit der Käufer die Verzögerung zu vertreten hat und Verzug nicht schon vorher eingetreten ist, Zahlungsverzug ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Verzugszinsen berechnen wir mit 8 % p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschaden ist nicht ausgeschlossen. Kommt der Auftraggeber bei vereinbarter Ratenzahlung mit der Zahlung einer Rate in Verzug, wird der gesamte noch geschuldete Betrag fällig. Sämtliche Zahlungen sind direkt an uns zu richten. Bei Zahlungen mit Wechseln hat der Käufer die Kosten, insbesondere Diskont-und Inkassospesen zu tragen. Kassenskonto sind bei Wechselzahlung unzulässig

 

6. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Abtretungsverbot
Gegen unsere Ansprüche kann der Auftraggeber nur aufrechnen oder Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die von ihm zur Aufrechnung vorgesehene Forderung oder der den Gegenstand des Zurückbehaltungsrechtes bildende Anspruch unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder ein hierüber gerichtlicher Streit entscheidungsreif ist. Soweit Zurückbehaltung nach vorstehender Regelung nicht zulässig ist, sind auch die in § 369, 371 HGB geregelte Zurückbehaltungsrechte ausgeschlossen. Der Auftraggeber kann seine Ansprüche gegen uns nicht abtreten.

 

7. Lieferung und Gefahrübergang
Der Versand bestellter Ware erfolgt ab Lager unseres Werks in Leutkirch/Gebrazhofen bzw. ab Lager unserer Werksvertretungen. Wünscht der Auftraggeber den Transport der Ware zu einem von ihm angegebenen Bestimmungsort, so trägt er die Kosten und die Gefahr des Transportes. Die Versendung der Ware erfolgt auch dann auf die Gefahr des Auftraggebers, soweit wir ausnahmsweise die Fracht frei Lieferung vornehmen. Vor Absendung der Ware trägt der Auftraggeber die Gefahr des von keiner Seite verschuldeten Unterganges, Besitzverlustes oder Beschädigung der Kaufsache, wenn die Auslieferung der versandbereiten Ware auf Verlangen des Auftraggebers erst zu einem späteren Termin als dem vorgesehenen vorgenommen werden soll. Die Gefahr geht dann mit Ablauf des vorgesehenen Versandtages auf den Käufer über. Eine Versicherung wird nur auf Verlangen des Käufers und auf dessen Kosten abgeschlossen.

 

8. Lieferungs-und Leistungsfristen
Verbindliche Lieferfristen müssen ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden und von PAULMICHL in schriftlicher Form bestätigt werden. Angaben wie „ca.“, „nach Absprache“, „baldmöglichst“ u. s. w. bezeichnen keine verbindlichen Fristen, sondern geben nur den voraussichtlichen Liefertermin an. Falls PAULMICHL eine verbindliche Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Auftraggeber eine angemessene Nachlieferfrist zu gewähren. Soweit wir Verzögerungen der Herstellung, Lieferung oder Leistung nicht zu vertreten haben, verlängert sich die Liefer-oder Leistungsfrist angemessen.

 

9. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Zahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber bleibt die gelieferte Sache Eigentum von PAULMICHL. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug ist PAULMICHL berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Sicherheitsleistungen oder Vorauszahlung auszuführen. PAULMICHL kann vom Vertrag zurücktreten, wenn – sofern nicht eine Fristsetzung entbehrlich ist – eine angemessene Frist zur Zahlung des Preises verstrichen ist. Der Auftraggeber darf den Liefergegenstand weder verkaufen, verschenken, verpfänden, zur Sicherung übereignen noch in sonstiger Weise darüber verfügen. Übersteigt der realisierbare Wert der für PAULMICHL bestehenden Sicherheit die Forderung um insgesamt mehr als 20%, so wird PAULMICHL auf Verlangen des Auftraggebers insoweit Sicherheiten nach seiner Wahl freigeben.

 

10. Gewährleistung
Gewährleistungsanträge können nur innerhalb 12 Monaten ab Übergabe des Gegenstandes geltend gemacht werden.

Ist die von uns erbrachte Leistung oder die gelieferte Sache mangelhaft, so hat der Käufer, soweit er den Mangel nicht zu vertreten hat, nach unserer Wahl Anspruch auf Nachbesserung oder Neulieferung. Misslingt die Nachbesserung oder wird weder Nachbesserung noch mangelfreie Neulieferung in angemessener Frist erbracht oder wird sie verweigert, so kann der Käufer nach seiner Wahl entweder eine dem Mangel angemessene Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Ausgeschlossen sind die Ansprüche auf Nachbesserung, Neulieferung bzw. Rücktritt oder Minderung, sofern der Käufer diese nicht innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzeigt. Für etwaige Mängel haftet der Lieferer nur in der Höhe des Warenwertes. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen. Im Übrigen gilt der § 377 HGB. Eine Beschaffenheitsvereinbarung durch unsere Vertreter bedarf der Schriftform. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass an der gekauften Sache aufgrund des Kontakts mit aggressiven Medien (z. B. Gülle oder Abwasser etc.) Korrosion auftreten kann; dies begründet keinen Mangel des Produkts. Wir übernehmen keine Gewährleistung und Haftung für Schäden, die aus folgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnutzung, Abnutzung durch überdurchschnittliche Belastung, insbesondere von Lagern und Dichtungselementen, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung und ungeeignete Betriebsmittel. Verschleißteile an den gelieferten Produkten wie (Rührflügel, Pumpenförderräder, Siebtrommeln und Pressschnecken, …) sind, durch die im Einsatz bedingte mechanische Beanspruchung, von Ersatzansprüchen im Sinne der
Gewährleistung ausgeschlossen. Mängelansprüche von Bestellern, die Unternehmer sind, verjähren mit Ablauf von einem Jahr nach Ablieferung der Sache.

Für Maschinenbauteile wie z.B. Elektromotor, die in der Regel betriebsbedingt durch elektronische Bauteile und Komponenten gesteuert werden, kann ein Ersatz im Rahmen der Gewährleistung nur erfolgen, sofern ein Mangel vom Vorlieferanten/ Hersteller anerkannt wird.

 

11. Schadenersatz
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränken sich unsere Haftung sowie die unserer Erfüllungsgehilfen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschäden. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzung die Durchführung des Vertrags nicht gefährdet wird, haften wir sowie unsere Erfüllungsgehilfen nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Auftraggebers nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG), arglistiger Täuschung oder aus der Garantie. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Mangelfolgeschäden: Schadenersatz wird nur für unmittelbare Mangelschäden an der Anlage oder den Maschinen selbst geleistet. Mangelfolgeschäden, insbesondere Produktionsausfall oder entgangener Gewinn, sind von der Schadensersatzpflicht ausgeschlossen.

 

12. Produktbeobachtung, Mitwirkung bei Rückruf, Anzeigepflicht
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware zu beobachten und uns bei der Wahrnehmung etwaiger Produktbeobachtungspflichten zu unterstützen. Der Auftraggeber ist verpflichtet uns sowie die Vollzugsbehörden bei etwa erforderlichen Rückrufaktionen zu unterstützen. Hierzu sind insbesondere alle Dokumente aufzubewahren und bereitzustellen, die eine Rückverfolgung von Produkten zu jeweiligen Endkunden / Aufstellungsort ermöglichen. Sobald der Auftraggeber Anhaltspunkte dafür hat, dass ein von ihm vertriebenes oder verwendetes Produkt unsicher ist, hat er uns unverzüglich davon zu unterrichten.

 

13. Schadenspauschalierung
Kommt der Vertrag aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht zur Durchführung, kann von unserer Seite als Schadensersatz statt Leistung 25% des vereinbarten Preises ohne Einzelnachweis Ersatz verlangen. Dem Auftraggeber ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder Wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Wir sind berechtigt anstelle der Schadensersatzansprüche den ihm erwachsenden Schaden korrekt zu berechnen. Bei Aufträgen auf Abruf sowie solchen, die auf Abruf zurückgestellt werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, die Ware im Zeitraum von 12 Monaten, gerechnet ab dem Tag der Auftragserteilung, abzunehmen. Bei Überschreitung der Abruffrist ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz in Höhe von 15% des Kaufpreises wegen Nichterfüllung oder seine Rechte
auf Erfüllung nebst Schadenersatz wegen verspäteter Erfüllung geltend zu machen. Die Preisbildung erfolgt zu der am Tage der Lieferung gültigen Preise.

 

14. Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten ist Leutkirch/Gebrazhofen.

 

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts oder anderer internationaler Konventionen zur Regelung des Warenverkehrs, solange nichts anderes vereinbart ist. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus der Geschäftsbeziehung und dieser Vereinbarung ergebenden Streitigkeiten ist Leutkich/Allgäu.

 

16. Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Regelungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist. Sollten Einkaufsbedingungen des Käufers von den o. a. Verkaufs-, Lieferungs-, Zahlungs-und Garantiebedingungen abweichen, so gelten diese nur, wenn sie von uns ausdrücklich bestätigt sind.